Aufnahme in unserer Schule

Wenn die Vermutung besteht, dass bei einem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen vorliegt, können die Erziehungsberechtigten zu jeder Zeit  oder die allgemeinbildende Schule nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten  ab Klasse 3 ein Überprüfungsverfahren zur Feststellung des Förderbedarfs einleiten. Das Schulamt der Stadt Münster bzw. die Bezirksregierung weist nach Abschluss des Verfahrens im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten dem Kind einen möglichen  Förderbedarf bzw. Förderort zu. Dieser Förderort kann eine Förderschule Lernen oder eine inklusive Beschulung an einer allgemeinbildenden Schule sein. Kinder, die unsere Schule besuchen wollen, müssen einen sonderpädagogischen Förderbedarf mit dem Schwerpunkt Lernen aufweisen, zusätzliche Förderschwerpunkte sind möglich. Eine individuelle Beratung über eine Aufnahme in unsere Schule findet durch unsere Schulleiterin Frau Krawinkel statt. Eine Hospitation an unserer Schule ist in Absprache mit ihr ebenfalls möglich.